
Fliegen ist schön. In einem Flugzeug zu sitzen, das sich fünf Stunden lang nicht bewegt, ist dagegen ziemlich uncool. Passiert ist es am Flughafen Pudong in Shanghai. Und zwar mir. Air China Flug CA 176 sollte um 20.25 Uhr Richtung Peking starten, um kurz nach 1 Uhr gings dann erst los. In der Zwischenzeit probten einige chinesische Passagiere den Widerstand. Sie forderten in der Kabine den Kapitän, lieferten sich wilde Rededuelle mit der überforderten Besatzung. Es kam zu tumultartigen Szenen. Ich dachte bislang, über soetwas lese ich nur unter “Vermischtes” in der Tageszeitung. Der Kapitän gab übrigens folgenden Grund für die Verspätung an: die Flugkontrolle gab kein grünes Licht für den Start. Ist es eigentlich rechtlich geregelt, wie lange man in einem Flugzeug sitzen bleiben muss?

Hat es denn in Shanghai üermäßig gestürmt und geblitzt, dass die Maschine so lange am Boden bleiben musste? Zumutbar sind fünf Stunden jedenfalls nicht… Besonders, wenn auch kleine Kinder an Bord sind…
In Shanghai war es total trocken. Angeblich soll es in Peking ein heftiges Gewitter gegeben haben. Und deshalb hat die Flugkontrolle den Flugverkehr mal soeben lahmgelegt. Mein chinesischer Sitznachbar in der Kabine hat seine Freundin in Peking angerufen – und die meinte, es würde dort nur tröpfeln. Mysteriös…
Wo befand sich die Maschine denn zum Zeitpunkt der Verzögerung? Schon auf dem Taxiway? Oder noch am Finger? Mit offener Tür?
Die Airlines haben natürlich keine Lust, einzelne Gepäckstücke aus dem Flugzeug rauszufischen, wozu sie verpflichtet sind, sobald jemand das Flugzeug verlässt (…oder garnicht erst auftaucht). Trotzdem sollte jeder Passagier die Freiheit besitzen, das Flugzeug zu verlassen, solange dieses noch nicht losgerollt ist! In der Luft sieht es nach internationalem Luftrecht anders aus. Nach dem “Abkommen von Tokyo” kann der Kapitän in der Tat die Freiheit des einzelnen beschränken, natürlich nur sofern es für die Flugsicherheit unumgänglich ist! …und nur bis zur Landung!
Bzgl. Schadensersatz bei Verspätung gibt es auch klare Verantwortungen gemäß dem “Abkommen von Montreal”: “Der Luftfrachführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Beförderung von Reisenden, Gepäck, …ensteht.” … “er haftet jedoch nicht, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben”. Die Beweispflicht liegt hier klar bei der Airline!
Lieber Steffen, vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Die Maschine stand noch am Gate. Zunächst waren die Türen auch verschlossen. Doch dann wurden sie nocheinmal geöffnet, als zu viele Chinesen sich beschwert hatten – und den Flieger einfach verlassen wollten. Mir blieb jedoch nichts anderes übrig, als sitzen zu bleiben – denn ich musste nach Peking!